Bachstrasse 15
5001
Aarau, AG
Téléphone: 062 835 29 30
Fax:
Catégorie: Ambulatoire
Spécialisé pour:
Drogues illégales
Langues: Allemand
Âge: min. 0 - max. 100
Offres
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit (drohenden) suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft die Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art.19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB, www.ag.ch/de/gerichte/kesb) gemacht werden.
Service de signalement selon art. 3c LStup
Groupes cible
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen
Support juridique / Financement
Nom du support juridique:
Kanton Aargau
Autorisation du canton ou de la commune
Financement:
Canton
Canton
Certificat/-s qualité:
- aucun -
Certificateurs: - aucun -
Certificateurs: - aucun -