Kantonale Indikationsstelle Sucht für Minderjährige
c/o Verein REPER
Spezialisierung
- Alkohol
- Illegale Drogen
- Medikamente
- Tabak/Nikotin
- Glücksspielsucht
- Onlinesucht / digitale Medien / Gaming
- Weitere substanzungebundene Suchtformen: Porno-, Kauf-, Arbeitssucht u.a.
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
Angebot
Die Indikationsstelle deckt alle Substanzen, alle potenziell süchtig machenden
Aktivitäten und die damit verbundenen Problematiken ab.
Sie
ermöglicht Eltern und Fachpersonen, die mit Jugendlichen arbeiten, Fälle von vorliegenden oder drohenden suchtbedingten Störungen zu melden.
Ziel: Die Früherkennung von Suchtrisiken und das
Eingreifen von Fachpersonen in Fällen, wo eine Unterstützung nötig ist. Eine solche Meldung erfolgt im Interesse der
jugendlichen Person; es handelt sich dabei nicht um eine Anzeige. Die Meldung ist nicht obligatorisch, eine Entbindung vom Amtsgeheimnis ist nicht erforderlich (gem. Art. 3c, BetmG).
- Suchtberatung
- Meldestelle nach Art. 3c BetmG
Für wen ist das Angebot
Eltern, Angehörige und Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
- Erwachsene (ab 18 Jahre)
- Angehörige / Eltern
- Minderjährige (bis 18 Jahre)
- Ältere Menschen
- Paare
- Arbeitgeber
- Schulen / Ausbildungsstätten
Angebot ist ausschliesslich für Bewohner:innen folgender Gemeinden
- Alle Gemeinden Kanton Freiburg
Weitere Angaben
Trägerschaft
Kantonsarztamt KAA
Direktion für Gesundheit und Soziales
GSD
- Betriebsbewilligung Kanton / Gemeinde
Kostenbeteiligung
- Kostenfrei
Qualitätszertifikat
- Kein Qualitätszertifikat
Zertifizierer
- Kein Zertifizierer