Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Spezialisierung
- Illegale Drogen
Sprachen
- Deutsch
Angebot
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit (drohenden) suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft die Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art.19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB, www.ag.ch/de/gerichte/kesb) gemacht werden.
- Meldestelle nach Art. 3c BetmG
Für wen ist das Angebot
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen
- Erwachsene (ab 18 Jahre)
Angebot ist für Bewohner:innen folgender Gemeinden
- Alle Gemeinden Kanton Aargau
Weitere Angaben
Trägerschaft
Kanton Aargau
- Betriebsbewilligung Kanton / Gemeinde
Qualitätszertifikat
- Kein Qualitätszertifikat
Zertifizierer
- Kein Zertifizierer