Bachstrasse 15
5001
Aarau, AG
Telefon: 062 835 29 30
Fax:
Kategorie: Ambulant
Spezialisierung auf:
Illegale Drogen
Sprachen: Deutsch
Alter: min. 0 - max. 100
Angebote
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen oder Dritte vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft eine Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art. 19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB, www.ag.ch/de/gerichte/kesb) gemacht werden.
Meldestelle nach Art. 3c BetmG
Zielgruppen
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen
Trägerschaft / Finanzen
Name der Trägerschaft:
Kanton Aargau
Betriebsbewilligung Kanton / Gemeinde
Finanzierung:
Kanton
Kanton
Qualitätszertifikat(e):
- keines -
Zertifizierer: - keiner -
Zertifizierer: - keiner -