Bernstrasse 5
3312
Fraubrunnen, BE
Telefon: 031 635 20 50
Fax:
Kategorie: Ambulant
Spezialisierung auf:
Illegale Drogen
Sprachen: Deutsch
Alter: min. 0 - max. 100
Angebote
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit vorliegend oder drohenden suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft eine Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art. 19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die KESB gemacht werden.
Meldestelle nach Art. 3c BetmG
Zielgruppen
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen.
Trägerschaft / Finanzen
Name der Trägerschaft:
Kanton Bern
Betriebsbewilligung Kanton / Gemeinde
Finanzierung:
Kanton
Kanton
Qualitätszertifikat(e):
- keines -
Zertifizierer: - keiner -
Zertifizierer: - keiner -