Amthausgasse 28
Postfach
3001
Bern, BE
Telefon: 031 328 87 87
Fax: 031 328 87 88
Kategorie: Niederschwellig
Spezialisierung auf:
Illegale Drogen
Sprachen: Deutsch
Alter: min. 18 - max. 65
Angebote
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit vorliegend oder drohenden suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft eine Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art. 19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die KESB gemacht werden.
Meldestelle nach Art. 3c BetmG
Zielgruppen
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen.
Trägerschaft / Finanzen
Name der Trägerschaft:
Burgergemeinde Bern
Betriebsbewilligung Kanton / Gemeinde
Finanzierung:
Stadt / Gemeinde
Stadt / Gemeinde
Qualitätszertifikat(e):
- keines -
Zertifizierer: - keiner -
Zertifizierer: - keiner -