Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Amthausgasse 28, Postfach, 3001 Bern

Spezialisierung

  • Illegale Drogen

Sprachen

  • Deutsch

Angebot

Amtsstellen und Fachleute können Personen mit vorliegend oder drohenden suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft eine Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.

Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art. 19a BetmG.

Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die KESB gemacht werden.

  • Meldestelle nach Art. 3c BetmG

Für wen ist das Angebot

Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen.

  • Erwachsene (ab 18 Jahre)

Angebot ist für Bewohner:innen folgender Gemeinden

  • Alle Gemeinden Kanton Bern

Weitere Angaben

Trägerschaft

Burgergemeinde Bern

  • Betriebsbewilligung Kanton / Gemeinde

Qualitätszertifikat

  • Kein Qualitätszertifikat

Zertifizierer

  • Kein Zertifizierer

Informationen

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Infodrog

Schweizerische Koordinations-
und Fachstelle Sucht

Eigerplatz 5
3007 Bern

+41 (0)31 376 04 01