Direction générale de l‘office cantonal de l’enfance et de la jeunesse
Rue des Glacis-de-Rive 11, 1207 Genève
Spezialisierung
- Illegale Drogen
Sprachen
- Französisch
Angebot
Offizielle Stellen und Fachleute können Personen mit einer Suchtstörung melden, wenn ein Risiko für die Betroffenen oder für Dritte besteht und sie eine Betreuungsmassnahme für angezeigt halten. Wenn eine Meldung eine minderjährige Person betrifft, muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Bei Verstössen gegen Art. 19a BetmG besteht keine Meldepflicht.
- Meldestelle nach Art. 3c BetmG
Für wen ist das Angebot
Offizielle Stellen und Fachkräfte aus dem Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen, der Justiz und der Polizei können Gefahren melden.
- Erwachsene (ab 18 Jahre)
Angebot ist für Bewohner:innen folgender Gemeinden
- Alle Gemeinden Kanton Genf
Weitere Angaben
Trägerschaft
Canton de Genève
- Betriebsbewilligung Kanton / Gemeinde
Qualitätszertifikat
- Kein Qualitätszertifikat
Zertifizierer
- Kein Zertifizierer